Landsmannschaften

Landsmannschaften
Landsmannschaften,
 
1) Farben tragende studentische Verbindungen. An den Universitäten des Mittelalters gliederte sich die Studentenschaft in Nationen landmannschaftlichen Charakters. Als die Bursen verfielen, vereinigten sich die Studenten nach ihrer landschaftlicher Herkunft zu freien Landsmannschaften, die im 17. Jahrhundert eine große Machtstellung an den Universitäten erlangten. Vielerorts trugen sie zur Verwilderung des studentischen Lebens bei (Trink- und Duellunwesen, Pennalismus); nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-48) von den Behörden unterdrückt, blieben sie in loser Form erhalten. Innerhalb dieser alten Landsmannschaften entwickelten sich im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts die »Studentenorden« (Orden). Zu ihnen traten die Landsmannschaften selbst in scharfen Gegensatz, aber übernahmen deren festere Organisation. Anfang des 19. Jahrhunderts gaben sie das Territorialprinzip (nur Aufnahme von Landsleuten) auf und nahmen den Namen Corps an.
 
Seit 1840 bildeten sich neue Landsmannschaften, die den aristrokratischen Charakter der Corps ablehnten und 1868 den »Allgemeinen Landsmannschafter-Verband« gründeten, der sich seit 1873 nach seinem Tagungsort Coburger Landsmannschafter Convent (Coburger L. C.) nannte. 1908 nahm der Verband den Namen Deutsche Landsmannschaft (D. L.) an. Mit ihm vereinigte sich 1919 auch der 1904 gegründete Verband der Landsmannschaften an den technischen Hochschulen. Der Tagungsort blieb Coburg. Die Landsmannschaften waren, ebenso wie die Corps, Burschenschaften und Turnerschaften, Farben tragende Verbindungen mit unbedingter Satisfaktion und Bestimmungsmensur. 1936 löste sich die D. L. selbst auf; im 1951 gegründeten Coburger Convent schlossen sich Landsmannschaften und Turnerschaften zusammen.
 
 2) nach 1945 entstandene Zusammenschlüsse, in denen sich Vertriebene aus den früheren »Ostgebieten« des Deutschen Reiches (östlich der Oder-Neiße-Linie) und aus dem östlichen Europa auf der Basis ihrer Herkunftsregionen organisiert haben. Neben der Pflege heimatlicher Traditionen suchen die Landsmannschaften politische Interessen zu formulieren.
 
Die einzelnen Landsmannschaften sind: Deutsch-Baltische Landsmannschaft, Sitz: Hannover; Landsmannschaft der Deutschen aus Litauen, Arnsberg; Landsmannschaft Ostpreußen, Hamburg; Bund der Danziger, Lübeck; Landsmannschaft Westpreußen, Münster; Pommersche Landsmannschaft, Lübeck-Travemünde; Landsmannschaft Weichsel-Warthe, Hannover; Landsmannschaft Berlin-Mark Brandenburg, Stuttgart; Landsmannschaft Schlesien - Nieder- und Oberschlesien, Königswinter; Landsmannschaft der Oberschlesier, Ratingen; Sudetendeutsche Landsmannschaft, München; Karpatendeutsche Landsmannschaft Slowakei, Stuttgart; Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, München; Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen (Bukowina), München; Landsmannschaft der Donauschwaben, Sindelfingen; Landsmannschaft der Banater Schwaben aus Rumänien in Deutschland, München; Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Stuttgart; Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben in der Bundesrepublik Deutschland, Backnang; Landsmannschaft der Bessarabiendeutschen, Stuttgart; Landsmannschaft der Dobrudscha- und Bulgariendeutschen, Kriftel. Seit 1957 sind die (heute 20) Landsmannschaften (etwa 2 Mio. Mitglieder) im »Bund der Vertriebenen, Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände« organisiert.
 
 3) in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands beziehungsweise ab 1949 in der Bundesrepublik Deutschland gegründete Vereinigungen von Flüchtlingen aus den Ländern der SBZ beziehungsweise DDR. Die einzelnen Landsmannschaften (Landsmannschaft Mecklenburg, Bundeslandsmannschaft Sachsen, Landsmannschaft Provinz Sachsen und Anhalt, Bundeslandsmannschaft Thüringen) schlossen sich 1969 im Bund der Mitteldeutschen zusammen.

Universal-Lexikon. 2012.

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